Das mit der ersten Konzerthälfte sehe ich nicht so als Problem.
Anders die Sache mit den Rechten. Der Fotograf ist der Urheber. Diesen Status kann ihm niemand nehmen. Im Allgemeinen ist er auch alleiniger Besitzer der Verwertungsrechte. Diese kann er i.d.R. gegen Geld befristet oder unbefristet, ohne Auflagen oder mit Auflagen usw. abtreten.
Die kostenfreie Übertragung der Verwertungsrechte heißt nichts weiter als das Verschenken von Eigentum. Ich sehe eigentlich keinen Grund dem Management etwas zu schenken. Die haben in ihrem Unternehmen Einnahmen und Ausgaben und Werbekosten sind normalerweise kalkuliert. Senkt der Unternehmer seine Ausgaben, erhöht er seine Gewinne. Deshalb denke ich, dass die einfach auf Dummenfang gehen. Unter dem Motto: "Die Fans sollen froh sein, dass sie ihre Stars fotografieren dürfen."
Ich würde denen sagen, dass ich die neuen Regeln sehr bedauere, weil die dir die Freude nehmen, für den Fanclub ehrenamtlich zu arbeiten. Wenn das Management die Rechte für die Fotos erwerben will, dann sollen sie dir auch etwas dafür bezahlen. Darauf werden sie sagen,

dass sie dann ja auch einen proffesionellen Fotografen engagieren könnten.
Wenn das Management nicht kooperativ ist, würde ich es auch nicht sein. Ich würde auf eine Lösung drängen, die für beide Seiten zufriedenstellend ist.
Frank