Fotoerlaubnis bei Konzerten

Austausch über die Besonderheiten der Theaterfotografie

Moderator: Frank

Fotoerlaubnis bei Konzerten

Beitragvon Cornelia am 6. November 2004, 16:49

Hallo

Wollte fragen, ob jemand Erfahrung hat,wie das mit Fotoerlaubnissen bei Konzerten ist. Bis jetzt hatte ich keine Probleme, da wir den Fanclub der Sänger betreuen, aber die Bedingungen seit dem Managementwechsel finde ich nicht in Ordnung.

Wäre wirklich froh um Vergleichsmöglichkeiten.

Cornelia
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Beitragvon Frank am 6. November 2004, 17:22

Hallo Cornelia,

feste Regeln gibt es dafür nicht. Der Veranstalter bzw. das Management ist der Hausherr. Wenn er das Fotografieren konsequent verbietet, ist das seine Sache. Wenn er sagt, die Presse darf fünf Minuten fotografieren, dann ist das wie ein Gesetz. Eine Anspruch auf eine Fotoerlaubnis gibt es nicht. Alles ist good will.

Welche Bedingungen habt ihr denn seit dem Managementwechsel?

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Beitragvon Cornelia am 6. November 2004, 18:01

Hallo Frank

Also bis jetzt durfte ich das ganze Konzert durchphotographieren( natürlich ohne Blitz) und die Fotos gehörten mir, dh. als Copyright auf unserer Seite stand mein Name. Die Sänger haben auch Abzüge bei mir bestellt, aber sie auch bezahlt.

Jetzt darf ich erstens nur in der 1. Konzerthälfte knipsen und was mir besonders zu denken gibt ist folgendes:
Original aus der Erlaubnis:( bei ... habe ich den Namen gelöscht)

"Die Rechte an den Fotos gehen auf ...... zur kostenfreien, beliebigen Verwendung über."

Ich habe nachgefragt, was denn beliebige Verwendung heisst, aber bis jetzt noch keine Antwort erhalten.

Ich fühle mich durch diese Bestätigung ausgenutzt.
Dabei geht es mir auch nicht ums Geld, da ich das ganze als Hobby betreibe und auch ,wenn ich Fotos verkauft habe, das immer nur zu Selbstkostenpreisen gemacht habe.
Ich verstehe nicht, dass ich Bilder mache, aber überhaupt keine Rechte daran habe,nicht mal sagen kann, was damit gemacht wird.

Cornelia
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Beitragvon Frank am 6. November 2004, 18:49

Das mit der ersten Konzerthälfte sehe ich nicht so als Problem.

Anders die Sache mit den Rechten. Der Fotograf ist der Urheber. Diesen Status kann ihm niemand nehmen. Im Allgemeinen ist er auch alleiniger Besitzer der Verwertungsrechte. Diese kann er i.d.R. gegen Geld befristet oder unbefristet, ohne Auflagen oder mit Auflagen usw. abtreten.

Die kostenfreie Übertragung der Verwertungsrechte heißt nichts weiter als das Verschenken von Eigentum. Ich sehe eigentlich keinen Grund dem Management etwas zu schenken. Die haben in ihrem Unternehmen Einnahmen und Ausgaben und Werbekosten sind normalerweise kalkuliert. Senkt der Unternehmer seine Ausgaben, erhöht er seine Gewinne. Deshalb denke ich, dass die einfach auf Dummenfang gehen. Unter dem Motto: "Die Fans sollen froh sein, dass sie ihre Stars fotografieren dürfen."

Ich würde denen sagen, dass ich die neuen Regeln sehr bedauere, weil die dir die Freude nehmen, für den Fanclub ehrenamtlich zu arbeiten. Wenn das Management die Rechte für die Fotos erwerben will, dann sollen sie dir auch etwas dafür bezahlen. Darauf werden sie sagen, :lol: dass sie dann ja auch einen proffesionellen Fotografen engagieren könnten.

Wenn das Management nicht kooperativ ist, würde ich es auch nicht sein. Ich würde auf eine Lösung drängen, die für beide Seiten zufriedenstellend ist.

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