theaterverlag ohne anfang

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theaterverlag ohne anfang

Beitragvon zuckerader am 26. Juli 2006, 15:08

guten tag,
ich bin ein noch sehr junger mensch, der vor kurzem einen verlag und ein musiklabel gegründet hat. aufgrund meiner finanziellen lage werde ich in der nächsten zeit keine weiten schritte unternehmen können, habe jedoch trotzdem einige kleine projekte, die ich mit viel liebe bedenken werde und auch autoren, die ebenfalls sehr jung sind, auch nur kürzere dinge schreiben, aber recht schöne. wenn ich zu dingen, die einen buchverlag betreffen, fragen habe, habe ich eine sehr gute anlaufstelle schon gefunden.
da ich keine andere hilfe finde, wende ich mich an Sie in der hoffnung, dass Sie mir weiterhelfen können. und zwar suche ich - recht allgemein und umfassend - informationen zur veröffentlichung eines theaterstücks. ich habe auch ein theaterstück eines autors in händen, das zu verlegen wäre. meine erste frage daher an Sie wäre - ich habe als gewerbe nur buchverlag eintragen lassen, muss ich also noch den theater/bühnenverlag nachtragen lassen oder geht das auch so ?
weiterhin würde ich gerne erfahren, wie eine veröffentlichung eines theaterstücks im allgemeinen vonstatten geht bzw. gehen muss oder sollte. müssen textbücher gedruckt werden oder ist eine komplette online-veröffentlichung, also per .doc-datei möglich ? ist wie bei einer buch-veröffentlichung eine anzeige in einem entsprechendem magazin pflicht ? kann ich textbücher auch ohne ästhetische bedenken an nicht-theater-menschen verkaufen ? oder gibt es eine alternative zu diesen typischen theatertextbüchern? (das stück ist nur zwölf seiten lang.) wie sehen denn die verträge bei einem theaterstück aus mit einem autor ? wie wird das mit bühnenrechten laufen, gibt es hier allgemein gültige verträge, die man sich ansehen kann ?
- können Sie mir lektüre empfehlen zu diesem thema oder ist es besser, sich einfach hineinzubewegen mit ein wenig beistand wie eventuell dem Ihren ?
ich mag Ihnen im voraus schon danken..
mit freundlichen grüßen
zuckerader
 
Beiträge: 1
Registriert: 26. Juli 2006, 14:40

Beitragvon Frank am 27. Juli 2006, 08:12

Hallo zuckerader

& willkommen im Forum,

klingt ja nach einem sehr interessantem Projekt. Ich kann gern aus meiner Sicht zu einigen Fragen etwas sagen, da ich einige Jahre am Theater die Bühnenstücke von Verlagen angefordert, die Vertragsverhandlungen auf meinem Tisch hatte und auch die Materialbestellunge über mich lief.

Zunächst aber zu der Gewerbeanmeldung. Dem Gewerbeamt wird es völlig egal sein, ob ein Buchvertag auch Theaterstücke vertreibt. Hauptsache, das FA bekommt seine Einkommensteuer und wenn das Unternehmen gut läuft auch noch die Gewerbesteuer.

Ästhetische Bedenken wegender äußeren Form des Theaterstücks müssen Sie weniger haben. Oftmals wird mit wilden Kopien gearbeitet. In den Büchern wird gestrichen und ergänzt. (Ein breiter Rand wäre praktisch :D ). Ästhetik gibt es überwiegend auf der Bühne und auch nur aus Sicht des Zuschauers.
Ich würde die Hefte im A5-Format setzen (geht sehr gut in Corel Draw, wenn sie das nicht haben, eine alte Version 6 oder 7 von eBay reicht völlig aus) und auf A4 ausdrucken. Dann haben Sie vier Seiten auf einem A4-Blatt. Zum Schluss in der Mitte klammern.

Sehr wichtig ist der rechtliche Aspekt. Als Theaterverlag ist Ihr Job in erster Linie, die Theaterstücke zu verwerten.
Sie müssen die Stücke bekannt machen, gleichzeitig vor unerlaubter Aufführung schützen und an lizenzierten Aufführungen Geld verdienen :!:

Ich würde nie das komplette Werk online stellen. Besser eine ordentliche Werksbeschreibung, vielleicht wenige Auszüge und nach der Uraufführung Fotos und Presseteste dazu.

Die Uraufführung ist ein weiterer wichtiger Punkt. Manche Theater schmücken sich damit, Stücke uraufzuführen. Viele scheuen sich davor und spielen nur Bewährtes. Da geht viel über persönliche Kontakte :wink: .

Zu den Verträgen. Verlagswesen ist vor allem eine juristische Auseinandersetzung mit Urhebern und Verwertern. Die Verträge sollten anwaltlich abgesichert sein. Es gibt viele Anwälte im Internet, die Musterverträge (auch mit Gewährleistung) für eine zweistellige Summe anbieten. Wenn Sie da passende Verträge finden, dann würde ich die Lizenz kaufen :!:

Eine Anzeigepflicht existiert meines Wissens nicht. Gute Infos zum Thema Titelschutz bietet RA Höller http://www.bonnanwalt.de/rg/internet/ma ... titel.html

Ich würde jedes Werk absichern, indem ich das Werk einmal an mich selbst schicken und ungeöffnet liegen lässen würde. Anhand des Poststempels ist der Altersnachweis erbracht. Kommt ein anderer und behauptet, es wäre sein Werk, hätte er so keine Chance.

Zu meiner Theaterzeit war es so, dann die Verlage das Kopieren der Textbücher verboten haben. Es war Pflicht, die Textbücher zu kaufen. Pro Rolle ein Heft plus fünf Hefte für Regie, Ausstattung, Dramaturgie usw.
Selbst für Kopien wurden teilweise 20 Mark pro Heft verlangt. :wink:

Die zweite Einnahmequelle waren die Vorstellungen. Pro verkaufter Karte waren es zwischen 1,50 und zwei Mark. Manche Verlage haben noch eine Mindestsumme von 100 bis 200 Mark festgeschrieben.

Ich würde mich freuen, wenn Ihnen meine Antworten etwas weiterhelfen konnten.

Viele Grüße
Frank
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