Tantiemen

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Moderator: Frank

Tantiemen

Beitragvon Stephan Greve am 27. Mai 2008, 09:50

Ich benötige mal die Hilfe der Fachleute unter Euch.
Ein Theaterstück wurde gefilmt. Diese Aufnahme soll jetzt mit
Audio-Deskription versehen werden und dann in den Handel kommen.
Das Theaterstück läuft über keinen Verlag.
Was wird an Tantiemen berechnet und wie?
Pro produzierter DVD oder pro verkaufter DVD?
Könnte ich die VG Wort da mit ins Spiel bringen?

Wäre schön, wenn sich hier jemand damit ein wenig auskennen würde.
Gruß
Stephan
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Re: Tantiemen

Beitragvon Frank am 27. Mai 2008, 23:05

Hallo Stephen,

ich probiere mich mal. :)

Was steht denn im Aufführungsvertrag zwischen dem Autor und dem Theater? Da in DE Vertragsfreiheit existiert, kann prinzipiell alles mögliche vereinbart worden sein.

Wenn das Thema ausgespart wurde, dann steht die nächste Frage: Gibt es eine nachträgliche Zustimmung des Autors? Wenn ja, dann sollte er irgendwie nachverhandelt haben (Zusatzvergütung). Wenn nein, dann kann er die Veröffentlichung des Mitschnitts untersagen (weil Urheber) oder eine x-beliebige Bezahlung verlangen.

Die VG Wort greift hier meines Erachtens nicht, weil es sich um ein komplettes Bühnenwerk handelt und somit das Vertragsrecht greift.

Konnte ich etwas weiterhelfen? Freue mich auf Feedback.

Schöne Grüße
Frank
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Re: Tantiemen

Beitragvon Stephan Greve am 28. Mai 2008, 21:24

Hallo Frank,
nun der Autor bin ich selber.
Die Nutzung ist vertraglich geregelt und die Tantiemen
aus dieser Nutzung auch. Hierbei handelt es sich jedoch nur
um die Nutzungrechte für die Bühne. Filmrechte müssen neu
ausgehandelt werden. Ich bin natürlich sehr daran interessiert,
dass die Filmsache läuft. Nur weiß ich eben nicht, was ich in den Vertrag
reinsetzen soll. Eben ob per produzierter DVD ein geringer Betrag fällig wird, oder
ob per verkaufter DVD ein dann höherer Betrag fällig wird.
Wir wollen uns da ja auch nicht gegenseitig über den Tisch ziehen. Bringt ja keinem was.
Es ist schon etwas blöde, dass es für Autoren, die über keinen Verlag laufen, keine "GEMA" gibt.

Soweit erstmal.
Über jede Anregung bin ich sehr dankbar.
Stephan
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Re: Tantiemen

Beitragvon Frank am 29. Mai 2008, 11:35

Hallo Stephan,

dann geht es um die Vertragsgestaltung zwischen dem Theater und dir?
Bei Büchern bekommt der Autor pro verkauftem Buch Geld. (bei Büchern zwischen 10 und 15% vom Ladenpreis) Wenn ihr euch daran orientiert und auf "per verkaufter DVD" einigt, sollte es keine "gegenseitig über den Tisch ziehen"-Situation entstehen.

Aber wieso bringt du das Gleichnis mit der "GEMA"? Theaterstücke unterliegen doch dem "großen Recht".

Schöne Grüße
Frank
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Re: Tantiemen

Beitragvon Stephan Greve am 29. Mai 2008, 12:44

Hallo Frank,
jup so ähnlich werde ich es machen.
Einen Festbetrag pro produzierter DVD und werde vertraglich festlegen,
dass die Stückzahlen gemeldet werden müssen.
Verkaufszahlen kann ich eh nicht feststellen.
Vielleicht sollte ich doch lieber einen Vertragsanwalt einschalten.
Die Burschen sind nur nicht ganz billig.

Na, mal sehen wie es läuft.

Bis denne
Stephan
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